Zuschuss zur Schülerbeförderung
Der Kreises Stormarn regelt die Fahrtkostenerstattung für die Schüler, die weiterführende Schulen besuchen, nach dem Grundsatz, dass für Schüler, die mehr als vier Kilometer von der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform wohnen, die Kosten übernommen […]