Aufhebung des Beschlusses von 1988 für das Dauerkleingartengelände Bültenbarg abgelehnt

Fünf Bürger haben beantragt, den Beschluss aus dem Jahr 1988 zum Dauerkleingartengelände „Bültenbarg“ aufzuheben und den Bebauungs- sowie Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Bauausschuss hat diesen Antrag geprüft und einen entsprechenden Bericht erstellt. Die Eingabe wurde umfassend diskutiert und analysiert. Es wurden auch Informationen zum ursprünglichen Bauleitplanverfahren aus den 1980er Jahren berücksichtigt.

Hintergrund des Bauleitplanverfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 6 für die Kleingartenflächen Bültenbarg wurde initiiert, um die bestehenden Kleingärten gemäß dem neuen Kleingartengesetz abzusichern, das 1983 in Kraft trat. Das Bauleitplanverfahren erstreckte sich über mehrere Jahre, und es wurden alle üblichen Verfahrensschritte, einschließlich einer Bürgerbeteiligung, durchgeführt. Der endgültige Beschluss wurde 1988 gefasst, und der Bebauungsplan trat 1989 in Kraft.

Ergebnisse des Bauausschusses

Der Bauausschuss kam zu dem Ergebnis, dass der Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 1988 nicht aufgehoben wird. Es wird auch kein neuer Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächen- bzw. Bebauungsplans gefasst.

Beratung und Entscheidung in der Gemeindevertretung

Der Bericht des Bauausschusses wurde der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt. Die Gemeindevertretung folgte dem Bericht und bestätigte die Entscheidung des Bauausschusses, den Beschluss von 1988 nicht aufzuheben und keine Änderung des Flächen- bzw. Bebauungsplans vorzunehmen.

Fazit

Der Beschluss von 1988 zum Dauerkleingartengelände „Bültenbarg“ bleibt bestehen. Der Antrag auf Aufhebung und Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans wurde nicht bewilligt. Die Anliegen der Bürger wurden ausführlich geprüft und diskutiert, jedoch sieht die Gemeindevertretung keine Notwendigkeit für eine Änderung des bestehenden Plans.

Die Nutzer der Kleigärten bedankten sich für die Beschlussfassung und haben jetzt Planungssicherheit.